Firmung

Firmung 2023 / 2024

Am 14. Oktober 2023 fand die diesjährige Firmung des Jahrgangs September 2008 bis August 2009 in St. Nikolaus von der Flüe in Westheim mit Weihbischof Florian Wörner statt.

Am 15. Oktober wurden zehn Firmlinge in St. Martin Aystetten ebenfalls von Weihbischof Florian Wörner gefirmt, da diese am Tag zuvor von einem Auslandsaufenthalt zurückkehrten.

2024 wird der Jahrgang September 2009 bis August 2010 um Ostern herum persönlich angeschrieben, wenn die Jugendlichen katholisch in unserer Pfarreiengemeinschaft gemeldet sind.

Die Firmung wird am 19. Oktober 2024 um 15:30 Uhr in St. Martin Aystetten vom Domkapitular Armin Zürn gespendet werden.


Firmung allgemein

In der Firmung bestätig der Firmling nochmals seinen Willen als Christ in der Gemeinschaft der Kirche zu leben. Er bekommt dazu wie in der Taufe den Hl. Geist  durch Handauflegung und Salbung mit Chrisam als Gabe Gottes zugesprochen. Teil der Firmfeier ist die Erneuerung des Taufversprechens. Das Sakrament der Firmung hat aber auch den Charakter der Beauftragung. Der Bischof oder dessen Vertreter beauftragt den Firmling, im Geist Jesu zu leben und aus diesem Geist Welt und Kirche mit zu gestalten.

Wir sprechen in unserer Pfarreiengemeinschaft Jugendliche im Alter von ca. 14/15 Jahren an, ob sie gefirmt werden wollen. Voraussetzung zum Empfang der Firmung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs.

Erwachsene, die gefirmt werden möchten, wenden sich bitte an die Pfarrer. Hier ist jeweils ein Weg im Einzelfall zu suchen.

Firmpate

Der Firmpate muss die gleichen Anforderungen erfüllen wie der Taufpate. Er muss katholisch und gefirmt sein und sollte mindestens 16 Jahre alt sein. Außerdem darf er nicht durch eine Kirchenstrafe an der vollen Gemeinschaft in der Kirche gehindert sein. Firmlinge, die keine geeignete Person als Pate/Patin finden, können eine Person ihres Vertrauens als Firmzeugen benennen.

Can 893 § 2: „Es empfiehlt sich, dass als Pate herangezogen wird, wer denselben Dienst bei der Taufe übernommen hat.“